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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Anmeldung

Das Anmeldeformular der Realschule liegt am Tag der offenen Tür aus oder kann auf Wunsch auch per Post zugesendet werden. Sie können das Formular auch von der Homepage der Realschule herunterladen.

Voraussetzungen für die Aufnahme an der RWR

Es muss ein sonderpädagogischer Förderbedarf mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation vorliegen.

Ferner ist die Empfehlung für die weiterführende Schule (Halbjahreszeugnis der Klasse 4) maßgeblich. Auch Kinder, die eine Hauptschulempfehlung erhalten, können sich bei uns anmelden und werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

Das Vorstellungsgespräch findet erst nach der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses statt.

Zeitraum der Anmeldung

Die Anmeldung sollte spätestens Mitte Februar der Realschule vorliegen.

Unterlagen für die Anmeldung

Die Realschule benötigt Kopien folgender Unterlagen:

  • Das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 mit der Empfehlung für die weiterführende Schule
  • Das Versetzungszeugnis
  • Verfügung der Schulaufsicht über den sonderpädagogischen Förderbedarf und Förderort
  • Audiogramme oder andere Unterlagen über das Hörvermögen
  • Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
  • Geburtsurkunde

Die Anmeldung muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.

persönliche Vorstellung an der RWR

Ja.

Ihr Kind muss zur endgültigen Aufnahme der Schulleitung persönlich vorgestellt werden. Sobald uns Ihre Anmeldung und das Halbjahreszeugnis mit Schulform-Empfehlung vorliegt, werden Sie mit Ihrem Kind in die Realschule eingeladen.

Bescheid über die Aufnahme an der RWR

Sie werden nach dem Vorstellungstermin in unserer Schule schriftlich über die Aufnahme informiert.

Schulweg

Sollte aufgrund der Entfernung ihr Kind nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule kommen können, dann haben Sie die Möglichkeit, eine Taxibeförderung zu beantragen.

Für Kinder, die aus Dortmund kommen, ist eine Erklärung der Eltern bzw. ein ärztliches Attest notwendig.

Bezahlung der Taxibeförderung

Mit dem Erhebungsbogen des Schulträgers können Sie eine Taxibeförderung beantragen. Der Erhebungsbogen ist Teil unseres Anmeldeformulars.

Die Taxikosten müssen Sie nicht selbst bezahlen. 

Ablehnung der Taxibeförderung

Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung des Schulträgers einzulegen. Gern beraten wir Sie in solchen Fällen.

Bezahlung der Fahrkarte

Ja.

Sofern Ihr Kind keinen Schwerbehindertenausweis mit Freifahrt besitzt, müssen Sie als Eltern die Fahrkarte/n selbst kaufen. Bitte lassen Sie sich bei der Bundesbahn bzw. den Verkehrsbetrieben über evtl. Vergünstigungen beraten.

Lt. Schülerfahrkostenverordnung sind Sie gehalten, die für den Schulträger günstigste Fahrkarte zu kaufen.

Nach Ablauf der Gültigkeit können die Fahrkarten zur Erstattung in der Schule eingereicht werden. Entsprechende Antragsformulare liegen dafür im Sekretariat aus.

Beförderung Schule Internat

Die Internatskinder pendeln mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Internat und Schule. Kinder, die einen Schwerbehindertenausweis mit Freifahrt besitzen, benutzen diesen für die Fahrt.

Kinder, die keine Freifahrt haben, bekommen von der Schule ein Antragsformular für das „Schoko-Ticket“ zugesandt.